E-Rechnung wird zum 01.01.2027 Pflicht! Jetzt relevante Informationen hinterlegen.

Vorbereitung auf die
E-Rechnungspflicht ab 2027

Ab 01.01.27 werden elektronische Rechnungen für Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Bitte teilen Sie uns dafür die E-Mail-Adresse mit, an die künftig elektronische Rechnungen und Dokumente des Zahlungsverkehrs gesendet werden sollen. Vielen Dank!

E-Mail-Adresse für den Empfang der E-Rechnung

Wir nutzen diese E-Mail-Adresse auch für allgemeine Korrespondenz.

Belegformat

Der Rechnungsversand erfolgt standardmäßig als ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten). Eine Übermittlung als XRechnung (reines XML) ist auf Anfrage möglich – bitte dazu den zuständigen Außendienstmitarbeiter ansprechen.


Steuerliche Angaben (mindestens eine Angabe erforderlich)

Format: Länderkürzel + 9 Ziffern, z. B. DE123456789.
Nur Ziffern, ggf. mit „/“. 10, 11 oder 13 Ziffern.

Weitere Informationen zur Verarbeitung der in diesem Formular angegebenen personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein. Bei den steuerlichen Angaben genügt eine der beiden Nummern.